21.12.2010
Die Bezeichnung Umzugshelfer ist in Deutschland weder eine Berufsbezeichnung noch ein Lehrberuf. Vielmehr werden Umzugshelfer als Teilzeitkräfte nur für bestimmte Aufträge eingesetzt. Da die Aufgaben eines Umzugshelfers eine sehr körperlich anstrengende Tätigkeit ist, müssen auch die ausführenden Menschen über eine entsprechende Konstitution verfügen. Sehr oft übernehmen Studenten die Aufgabe der Helfer, da sie über körperliche Fitness verfügen und zeitlich flexibel einsetzbar sind. Es gibt aber auch sogenannte Freiberufler, welche die Arbeit in Nebentätigkeit ausführen.
In der Regel werden die Helfer von Speditionen angefordert, die nicht über das entsprechende Personal verfügen, bestimmte Aufträge fristgerecht erledigen zu können. Da eine kurzfristige Personalsuche meist nur schwer möglich ist, greifen viele Arbeitgeber auf Personaldienstleister oder Zeitarbeitsfirmen zurück. Die hier beschäftigten Menschen verdienen oftmals nur einen Teil des bezahlten Lohnes, da die Vermittler eine Leistungspauschale erheben. Um dies zu umgehen, bietet das Internet eine komfortable Lösung an. Auf sogenannten Onlineportalen können Umzugshelfer eine Kontaktannonce hinterlegen. Wenn nun ein Unternehmen ein Bedarf an Mitarbeitern hat, so kann es direkt auf diesem Portal mit dem Arbeitssuchenden in Kontakt treten. Somit entfällt die Vermittlungsgebühr der Personaldienstleister. Allerdings ist die Benutzung dieser Plattformen auch nicht völlig umsonst. Teilweise erheben die Betreiber dieser Webseiten ein gewisses Endgeld oder die Plattform wird durch Werbung finanziert. Auch kann es sein, dass bei Vermittlung eine gewisse Provision verlangt wird, wobei diese nicht in der Höhe mit der Provision der Personaldienstleister vergleichbar sind.
Aber auch die Benutzung dieser Plattformen kann Gefahren bergen. So ist es beispielsweise möglich, dass Daten von registrierten Benutzern an Dritte weitergeben werden. Oder die Arbeitnehmer verfügen nicht immer über eine entsprechende Arbeitserlaubnis oder Sozialversicherung. In jedem Fall sollten Benutzer beim persönlichen Kontakt die entsprechenden Unterlagen vorzeigen lassen.