21.10.2010
Die erste eigene Wohnung ist etwas Besonderes. Irgendwann hat man eine Familie gegründet und zu Dritt ist es doch relativ eng in einer Wohnung. Man möchte sich nach etwas Größerem umsehen. Ein Hausbau wäre toll, jedoch ist die finanzielle Situation angespannt und so lässt sich dieses Vorhaben nicht realisieren. Es gibt jedoch neben dem Bau eines Hauses und der Mietwohnung eine andere Möglichkeit: ein Haus mieten. Anzeigen im Internet, in Zeitungen oder Plakate an den zu vermietenden Häusern zeigen an, wo man sich melden kann. Hierbei gibt es schon verschiedene Möglichkeiten. Es kann sich um ein Einfamilien-, Mehrfamilien- oder Reihenhaus handeln. Bevor man sich mit dem Vermieter in Verbindung setzt, sollte man überlegen, welches der verschiedenen Haustypen in Frage kommt für die persönlichen Bedürfnisse. Ein Einfamilienhaus bietet den Vorteil, dass man wirklich ein komplettes Haus für sich hat. Bei einem Reihenhaus teilt man sich nur die Hauswand mit dem Nachbarn, während bei einem Mehrfamilienhaus mehrere Familien unter einem Dach untergebracht sind.
Bei den Vermietern kann es sich um den Besitzer des Hauses handeln oder um eine Gesellschaft, die sich um das Vermieten verschiedener Häuser kümmert. Während man bei dem Besitzer des Hauses meist nur ein Haus besichtigen kann, bieten die Gesellschaften oftmals sogenannte Musterhäuser an, die dem eigentlichen Haus gleichen. Sollte man Gefallen an dem Haus finden, kommt dann die Besichtigung des Hauses, das man mieten will. Die Besichtigungstermine für Musterhäuser sind oft standardisiert. Es wird an einem Tag geöffnet und ein Vertreter ist vor Ort, um Fragen zu beantworten. Wer es persönlicher mag, dem ist ein Haus zu empfehlen, das der Besitzer direkt vermietet. Das Haus ist meist individueller und es besteht ein direkter Kontakt zum Vermieter, sodass man den Ansprechpartner auch persönlich kennt.
Bei der Besichtigung des Hauses sollte eine Mängelliste erstellt werden, auf der eventuelle Schäden festgehalten werden. Diese Schäden sollten dem Vermieter gezeigt werden und auch die Mängelliste muss von diesem unterschrieben werden. So sichert man sich davor ab, dass die Schäden einem selbst zur Last gelegt werden. Ist die Mängelliste erstellt und man hat sich für die Wohnung entschieden, geht es an die Erstellung eines Mietvertrages. Viele Einzelheiten können mitbestimmt werden und gerade Einzelheiten wie die Übernahme der Rechnung von Reparaturen oder Änderungen in der Gestaltung des Gartens sollten beachtet werden, damit im Falle einer Reparatur die Zuständigkeit geklärt ist. Auch das Räumen des an das Grundstück angrenzenden Gebietes im Winter ist festgeschrieben und beide Parteien sollten sich an das im Mietvertrag Geschriebene halten. Auch die mögliche Mieterhöhung ist im Mietvertrag festgeschrieben. Hierbei sollte man sich im Mietspiegel erkundigen, was gängig ist für die Lage und Umgebung. Die Erhöhung sollte im Rahmen bleiben und mit dem Mieter abgesprochen sein. Daher sollte der Mietvertrag vor dem Setzen einer Unterschrift gründlich gelesen werden.